Energieaudit – es geht in die zweite Runde

Das Energieaudit ist ein wichtiges Instrument, um Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung der Energiekosten festzustellen. Durch die Ermittlung, wo im Unternehmen wieviel Energie verbraucht wird, wird gleichzeitig erkennbar, an welchen Stellen Einsparpotenziale bestehen. Der wirtschaftliche Nutzen des Energieaudits ist daher nicht zu unterschätzen.

Seit der ersten Frist für die Umsetzung des Energieaudits sind nun fast vier Jahre vergangen und die zweite Runde der verpflichtenden Audits folgt zeitnah.

Auch diesmal gilt nach Artikel 8 Absatz 4 der EU-Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU (EED):

Alle Unternehmen, die keine KMUs sind, müssen nach aktuellem Stand bis zum 5. Dezember 2019, ein zweites Energieaudit nach
DIN EN 16247-1
durchführen oder ein Managementsystem nach ISO 50001 oder EMAS einführen (Neu-Nicht-KMUs) oder aufrechterhalten (Bestands-Nicht-KMU).

Das BAFA ist hierbei mit der stichprobenhaften Überprüfung der Energieaudits sowie der Bereitstellung einer öffentlichen Liste von Personen, die über die erforderliche Qualifikation verfügen, um ein Energieaudit im Sinne von § 8 des EDL-G durchzuführen, weiterhin beauftragt.

Damit die zweite Runde möglichst reibungslos verläuft und keine zeitlichen Probleme auftreten, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Melden Sie sich bei uns unter info@enpqm.de.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in Zukunft auch wieder auf der Homepage der BAFA.