Novellierung Förderprogramm „Energieeffizienz in der Wirtschaft“

Die Richtlinie zum Förderprogramm wurde am 15.02.2020 mit einigen Änderungen veröffentlicht.

Die nun in Kraft getretene Richtlinie zum Investitionsprogramm „Energieeffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), beinhaltet Änderungen die sich vorrangig um Klarstellungen und Präzisierungen, hervorgerufen durch die Anwendungspraxis im letzten Jahr handeln.

  • Nummer 5.1 (Querschnittstechnologien), unter der Richtlinie wird verdeutlicht, dass nur Anlagen/Aggregate zur Anwendung auf dem eigenen Betriebsgelände Förderfähig sind
  • Nummer 5.2 (Prozesswärme aus erneuerbaren Energien) macht deutlich, dass ausschließlich Wärmepumpen, die erneuerbare Wärmequellen nutzen, förderfähig sind
  • Nummer 5.4 (Energie bezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen) gibt jetzt konkrete Vorgaben zur Berechnung des CO2 Einsparungspotentials und zur Berechnung der Nutzungsdauer vor. Hier wird auch verdeutlicht, dass Erfolgsprämien und Maßnahmen, die in den Anwendungsbereich der Energieeinspar-Verordnung fallen, kein Gegenstand der Förderung sind

Eine vollständige Übersicht der allgemeinen Änderungen finden Sie hier.

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